NEUE ANGELBESTIMMUNGEN AB DEM 12.06.2026
Angelbestimmungen – Sportfischerei Unterer Ljungan 2026
(Aktualisiert und gültig ab dem 12.06.2026)
Die Angelkarte gilt für das Sportfischen mit einer Angelrute im Fluss Ljungan von Viforsen bis zur Mündung ins Meer.
In Klingstatjärn, Sommartjärn und Vintertjärn ist das Angeln kostenlos.
Für Östtjärn ist eine gesonderte Angelkarte erforderlich.
Zulässige Angelmethoden und Fanggeräte
- Spinnfischen mit Blinker, Spinner, Wobbler oder Pose mit höchstens drei Fliegen.
- Fliegenfischen mit Fliegenrute und künstlicher Fliege.
- Posenangeln mit Wurm oder Maden.
- Eisangeln mit Pirk und Wurm oder Maden.
- Einzel- und Drillingshaken an Blinkern, Wobblern und Spinnern mit einer maximalen Hakenöffnung von 13 mm.
- Beim Fliegenfischen sind Einzelhaken bis 13 mm sowie Doppel- und Drillingshaken bis 9 mm Hakenöffnung erlaubt.
- Alle anderen Fanggeräte und Köder sind verboten.
- Sämtliche Arten von Senkgewichten sind verboten.
- Alle bleihaltigen Köder sind verboten.
Mindestmaße
- Meerforelle: 50 cm
- Äsche: 35 cm
- Lachs: 50 cm
Höchstmaße
- Äsche: 40 cm
- Lachs: 80 cm
Schonzeiten
Das Angeln auf Lachs ist vom 15. Oktober bis einschließlich 15. Mai verboten.
Das Angeln auf Meerforelle ist vom 15. Oktober bis einschließlich 15. November verboten.
Das Angeln auf Äsche ist vom 15. März bis einschließlich 15. Mai verboten.
Vom 1. Januar bis einschließlich Ende Februar ist jegliches Angeln verboten, mit Ausnahme des Eisangelns auf Maräne.
Fangbegrenzungen
Lachs: höchstens ein Fisch pro Tag (50–80 cm).
Saisonquote:
- zwei Lachse von 50–65 cm
- ein Lachs von 50–80 cm
Alle wilden Meerforellen (mit intakter Fettflosse) müssen unverzüglich zurückgesetzt werden.
Meerforelle: höchstens zwei fettflossenbeschnittene (besetzte) Fische pro Tag.
Äsche: höchstens zwei Fische pro Tag.
Catch and Release
Die Angelbestimmungen schreiben Catch and Release vor. Dies stellt hohe Anforderungen an den schonenden Umgang mit Fischen, die zurückgesetzt werden sollen (gilt für alle Fischarten).
Es ist äußerst wichtig, dass die Schleimschicht des Fisches nicht beschädigt wird.
Der Fisch darf nicht aus dem Wasser gehoben oder über das Ufer gezogen werden.
Der Haken ist mit einer Lösezange (Pean) zu entfernen.
Bootsangeln
Das Angeln von einem verankerten Boot ist erlaubt:
- von Viforsen bis 100 Meter oberhalb von Grenforsen,
- von Västboforsen bis 100 Meter oberhalb der alten E4-Brücke,
- sowie von der letzten Stromschnelle bis zur Mündung ins Meer.
Jegliches andere Bootsangeln ist verboten.
Auslegungsrecht der Fischereiaufsicht
Die Fischereiaufseher haben bei der Beurteilung der Einhaltung dieser Angelbestimmungen das Auslegungsrecht.
Sonstige Bestimmungen
Wenn sich mehrere Angler an derselben Stelle aufhalten, ist wanderndes bzw. rotierendes Angeln anzuwenden.
Reißen (Snagging) ist verboten.
Außerhalb des Mauls gehakte Fische müssen unverzüglich zurückgesetzt werden.
Das Wegwerfen von Abfällen ist verboten.
Die Angelbestimmungen können während der Saison geändert werden, beispielsweise bei niedrigem Wasserstand oder ungewöhnlich hohen Wassertemperaturen.
Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden.
Fänge von Lachs und Meerforelle müssen innerhalb von 48 Stunden über iFiske gemeldet werden. Der Fangort ist anzugeben.
Dies gilt auch für zurückgesetzte Fische. Bei diesen müssen Länge und Gewicht lediglich geschätzt werden.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Fischereischutzgebietes wird eine Kontrollgebühr von 3.000 SEK erhoben. Außerdem kann die Angelkarte eingezogen und der Inhaber zeitweise vom Angeln ausgeschlossen werden.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen zum Lachsfang beträgt die Kontrollgebühr 5.000 SEK.
Jugendliche unter 18 Jahren angeln kostenlos.
Die Sportfischerei im Unteren Ljungan wird von der Fischereischutzgebietsvereinigung Unterer Ljungan verwaltet.
Mitglieder der Vereinigung sind die Eigentümer der Grundstücke mit Fischereirechten innerhalb des Fischereischutzgebietes.
Mit dem Kauf einer Angelkarte schließt der Käufer einen Vertrag mit der Vereinigung und verpflichtet sich, sämtliche Angelbestimmungen einzuhalten.
Darüber hinaus ist jeder Angler verpflichtet, sich gegenüber den Mitgliedern und Funktionären der Vereinigung sowie gegenüber anderen Sportanglern respektvoll und angemessen zu verhalten.
Diese Verpflichtung gilt auch für das Verhalten in sozialen Medien oder anderen öffentlichen Kommunikationsformen, sofern dadurch die Tätigkeit oder das Ansehen der Vereinigung geschädigt werden kann.
Ist die Vereinigung der Auffassung, dass sich eine Person unangemessen verhält oder gehandelt hat, behält sie sich das Recht vor, dieser Person für einen bestimmten Zeitraum den Kauf einer Angelkarte zu verweigern oder eine bereits gültige Angelkarte zu annullieren.


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